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Mehrphasenausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 20. November 2009 um 19:26 Uhr

Die Mehrphasenausbildung

 

Hiermit möchten wir Ihnen bekanntgeben, dass Sie innerhalb von 2-4 Monaten nach dem Erwerb der

Lenkberechtigung die 1. Perfektionsfahrt, das Fahrsicherheitstraining innerhalb von 3-9 Monaten und

die 2. Perfektionsfahrt innerhalb von 6-12 Monaten der Mehrphasenausbildung absolvieren müssen.

 

Bei der L17-Ausbildung entfällt die 1. Perfektionsfahrt und somit ist lediglich ein Fahrsicherheitstraining innerhalb von 3-9

Monaten nach dem Erwerb der Lenkerberechtigung und eine Perfektionsfahrt nach 6-12 Monaten nach

Erwerb der Lenkerberechtigung zu absolvieren.

 

Nur Bewerber der Lenkberechtigung A (Motorrad) oder B (Kraftfahrzeug) müssen die Mehrphasenausbildung

absolvieren.

Konsequenz bei nicht Absolvierung der Mehrphasenausbildung:

Termin

Konsequenzen

  
  • 9 Monate nach Ausstellung der Lenkerberechtigung der Klasse A
    12 Monate nach Ausstellung der Lenkerberechtigung der Klasse B

 

  • Schriftliche Verständigung der Behörde darüber, dass eine oder mehrere Phasen noch ausständig sind.

 

  • weitere 4 Monate später
  • Anordnung der Behörde, die fehlende(n) Phase(n) zu absolvieren. Gleichzeitig bekommen Sie eine Verlängerung der Probezeit und eine Androhung des Entzugs der Lenkerberechtigung.

 

  • weitere 4 Monate später
  • Entzug der Lenkerberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung.

 

 

 


 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 19. Februar 2010 um 21:12 Uhr