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Mopedausweis PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 08. Januar 2010 um 18:05 Uhr

Mopedausweis:

Neuigkeiten:

Seit 1. September 2009 hat es eine Gesetzesänderung gegeben. Jeder Bewerber, der einen Mopedausweis erwerben möchte, muss sowohl einen Theoriekurs mit anschließender theoretischer Prüfung, als auch eine praktische Ausbildung machen.

Ab 01. September 2009 dürfen Motorfahrräder und Invaliden-Kraftfahrzeuge nur mehr mit einem Mopedausweis oder Führerschein gelenkt werden.


Wer glaubhaft macht, dass er vor dem 01.09.2009 erlaubterweise ohne einen Mopedausweis Motorfahrräder gelenkt hat (bereits 24 Jahre alt war), darf sich auf Verlangen einen Mopedausweis bis 01.09.2011 ausstellen lassen.

Voraussetzungen:

  • Beginn: frühestens mit 14,5 Jahren
  • Mopedlenkerkurs (6 Unterrichtseinheiten Theorie)
  • Bestandene Theorieprüfung
  • praktische Ausbildung
  • 8 Unterrichtseinheiten mit Moped, davon mindesten 2 Unterrichtseinheiten im Straßenverkehr
  • Ausstellung des Mopedausweises frühestens am 15. Geburtstag
  • Einverständniserklärung Erziehungsberechtigter mit 15 Jahren

 

Berechtigungen:


Der Mopedausweis berechtigt zum Lenken von:

  • Einem Kraftfahrzeug mit 2 Rädern oder einem Kraftfahrzeug mit 3 Rädern
  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Mit einen Antriebsmotor (Benzinmotor) von nicht mehr als 50 ccm

Spezialitäten:

Will man zusätzlich zum Mopedausweis auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcar oder Quad) lenken, benötigt man eine Zusatzprüfung bei der Theorie und 8 praktischen Unterrichtseinheiten mit dem jeweiligen Fahrzeug, zusätzlich zur praktischen Mopedausbildung.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 12. Februar 2010 um 12:46 Uhr