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L 17 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, 14. Januar 2010 um 19:31 Uhr

Vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B: 

Voraussetzungen:

Die vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B (L 17) darf mit frühesten 16 Jahren begonnen werden.

Im ersten Ausbildungsteil absolviert man den Theoriekurs und 12 Fahrstunden in der Fahrschule.

Danach beginnt der 2. Ausbildungsteil, indem man mit einem oder zwei Begleitern insgesamt 3000 km fahren muss.

Nach jeweils 1000 km muss eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule durchgeführt werden.

Im Rahmen der L17-Ausbildung ist es auch möglich, die theoretische Prüfung für die Klasse A gemeinsam mit der Prüfung für die vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B (L17) abzulegen.


Der Begleiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen...

  • mindestens 7 Jahre eine Lenkerberechtigung für die Klasse B besitzen
  • während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben
  • in einem besonderen Näheverhältnis zum Bewerber stehen
  • innerhalb der letzten drei Jahre nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

Ist einer der Begleiter nicht der Erziehungsberechtigte des Bewerbers, so ist der Behörde eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.


Ist man die 3000 km gefahren (Nachweis durch Fahrtenprotokolle) und hat das 17. Lebensjahr vollendet, darf man zur Computerprüfung antreten. Wurde diese Prüfung positiv abgelegt, darf man anschließend zur praktischen Prüfung antreten.

Nach Erteilung der Lenkberechtigung folgt die Mehrphasenausbildung.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 03. Februar 2010 um 10:41 Uhr