Öffnungszeiten
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Datum und Uhrzeit
| L 17 |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Donnerstag, 14. Januar 2010 um 19:31 Uhr |
Vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B:Voraussetzungen: Die vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B (L 17) darf mit frühesten 16 Jahren begonnen werden. Im ersten Ausbildungsteil absolviert man den Theoriekurs und 12 Fahrstunden in der Fahrschule. Danach beginnt der 2. Ausbildungsteil, indem man mit einem oder zwei Begleitern insgesamt 3000 km fahren muss. Nach jeweils 1000 km muss eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule durchgeführt werden. Im Rahmen der L17-Ausbildung ist es auch möglich, die theoretische Prüfung für die Klasse A gemeinsam mit der Prüfung für die vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B (L17) abzulegen.
Ist einer der Begleiter nicht der Erziehungsberechtigte des Bewerbers, so ist der Behörde eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 03. Februar 2010 um 10:41 Uhr |


