Öffnungszeiten
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Datum und Uhrzeit
| Zugmaschinenführerschein |
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| Geschrieben von: Administrator | ||||||||||||||
| Dienstag, 20. Oktober 2009 um 13:59 Uhr | ||||||||||||||
Klasse F:
Voraussetzungen: Die Führerscheinausbildung der Klasse F darf man mit frühestens 15,5 Jahren beginnen und den Führerschein bereits mit 16 Jahren erwerben. Man benötigt den Grundkurs und den klassenspezifischen Kurs für die Klasse F. Mit 16 Jahren kann man zur Computerprüfung antreten und bei bestandener Prüfung die praktische Prüfung absolvieren. Von 16-18 Jahren ist man jedoch auf das Lenken von landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen eingeschränkt. Ist man bereits im Besitz der Klasse B, muss man um die Klasse F zu erwerben eine vereinfachte Computerprüfung (nur klassenspezifische Fragen der Klasse F) und eine praktische Prüfung der Klasse F ablegen.
Berechtigungen: Die Klasse F berechtigt zum Lenken von:
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Juli 2011 um 10:02 Uhr |


